Wilstedter Brandgilde
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit seit 1730
Weidetierdiebstahlversicherung
Wir versichern Ihre Weidetiere gegen Entwendung (Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht) und Abhandenkommen der Tiere der versicherten Gattung während ihres Aufenthaltes auf den in der Versicherungsurkunde bezeichneten Weideplätze. Es besteht auch Versicherungsschutz bei Aufenthalt der Tiere in den in der Versicherungsurkunde bezeichneten Stallgebäuden. Ein Tier gilt nur dann als abhandengekommen, wenn es innerhalb eines Monats weder lebend noch tot wieder gefunden wird.
| Gattung | Beitragssatz |
|---|---|
| Hühner, Gänse, Enten und Puten | 2,5 ‰ |
| Schafe und Ziegen | 2,5 ‰ |
| Kühe, Rinder und Schweine | 5,0 ‰ |
| Pferde | 10,0 ‰ |