Wilstedter Brandgilde VVaG seit 1730
Wir sind immer für Sie da
Der Wert 1914, auch gleitender Neuwert, ist ein theoretischer Wert, der vor allem für den Abschluss von Wohngebäudeversicherung wichtig ist. Die Versicherer ermitteln mit Hilfe dieses Wertes die Versicherungssumme und die Höhe der Prämie. Bei dem Wert 1914 handelt es sich um einen fiktiven Rechenwert, der als einheitliche Grundlage zur Ermittlung des Gebäudeneubauwertes und der Prämienhöhe verwendet wird. Das Jahr 1914 dient als Basis, da dies das letzte Jahr in Deutschland war, in dem drei wichtige Faktoren gegeben waren:
Der Wert 1914 an sich gibt den Neubauwert des Objektes im Jahr 1914 an. Mit Hilfe des jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex lässt sich der Wert 1914 umrechnen, so dass der Neubauwert für ein beliebiges Jahr ermittelt werden kann.
Die freistehenden Nebengebäude (wie z.B. Garagen, Gartenhäuser,) sind nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Diese müssen gesondert beantragt werden und werden dann auch als separate Position auf dem Versicherungsschein aufgeführt.
Für Bruchschäden außerhalb von Gebäuden besteht Versicherungsschutz, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Die Entschädigung ist hierbei auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gebäude, die bei unserer Gilde versichert sind, lassen wir grundsätzlich durch einen unserer Sachverständigen einschätzen. Diese Schätzung ist für Sie kostenfrei!
Dadurch erhalten Sie zwei besondere Vorteile:
Über die Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz gegen Sturmschäden. Ein Sturm muss mindestens die Windstärke 8 bzw. eine Windgeschwindigkeit von 63 km/h erreichen. Sobald diese Mindeststärke /Mindest-geschwindigkeit erreicht wurde, besteht Versicherungsschutz. Also ja, Tornados sind versichert.
Die erweiterte Elementarschadenversicherung ist kein automatischer Vertragsbestandteil. Diese muss gesondert beantragt werden.
Zur erweiterten Elementarschäden gehören Schäden durch:
Sollten Sie einen entsprechenden Einschluss bzw. eine Beratung wünschen, rufen Sie uns gern an.
Falls Sie Ihr Haus verkaufen, geht Ihre Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über, sobald die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte umgehend die Daten des Käufers mit.
Der Käufer hat dann nach der grundbuchamtlichen Umschreibung die Möglichkeit den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Sollte er dieses Sonderkündigungsrecht nicht wahrnehmen, geht die Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf Ihn über.
Ein Leerstand stellt eine Gefahrenerhöhung da und muss daher unverzüglich angezeigt werden. Sollte dies nicht geschehen, stellt dies eine Verletzung Ihrer Obliegenheiten da und dies kann im Schadenfall zu Kürzungen der Versicherungsleistungen führen.
Die nachträglich vorgenommen Wertverbesserungen am Haus müssen uns als Versicherer angezeigt werden, da Sie sonst die Gefahr einer Unterversicherung haben. Dies führt im Schadenfall zu entsprechenden Leistungskürzungen. Deshalb zeigen Sie uns bitte jede bauliche Veränderung an Ihrem Objekt an.
Schäden durch Vandalismus und die Entfernung von Graffiti sind bis 2.500 mitversichert.
Diese Kosten sind bis zu 100 % der Versicherungssumme mitversichert.
Durch diese Klausel sind Sie immer zu unseren aktuellsten Bedingungen abgesichert. Ihr Versicherungsschutz erweitert sich also automatisch, sobald wir Mehr-leistungen in unsere Bedingungen aufnehmen. Dies ist für Sie mit keiner Tarifumstellung verbunden und ohne Mehrbeitrag.