Wilstedter Brandgilde VVaG seit 1730
Wir sind immer für Sie da
Ob Mieter oder Eigentümer: Eine Hausratversicherung sollte jeder haben. Das gilt vor allem für liebevoll und teuer eingerichtete Wohnungen und Häuser. Hierbei kommt regelmäßig der Begriff des Unterversicherungsverzichts ins Spiel. Um zu verstehen, was dahintersteckt, bedarf es einer konkreten Definition. Was sich hinter der Klausel verbirgt und warum sie für jede Hausratversicherung wichtig ist, erfahren Sie im Folgenden.
Um das Fachwort „Unterversicherungsverzicht” zu definieren, muss man zunächst einmal wissen, was genau sich hinter dem Begriff Unterversicherung verbirgt. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Neuwert des Hausrats höher ist als die Versicherungssumme der Hausratpolice. Die Folge: Kommt es zu einem Schaden, zahlt der Versicherer nur anteilig. Ein Beispiel: Angenommen, Ihr Hausrat hat einen Wert von insgesamt 100.000 Euro. Sie haben aber nur eine Versicherungssumme in Höhe von 70.000 Euro vereinbart. Dann deckt Ihre Versicherungssumme nur 70 Prozent des Werts Ihres Hausrats ab. Kommt es zu einem Schaden im Wert von 10.000 Euro, nimmt der Versicherer eine Leistungskürzung vor. Sie erhalten daher nur 70 Prozent, also 7.000 Euro.
Die Unterversicherung fällt bei kleineren Schadenfällen möglicherweise nicht allzu sehr ins Gewicht. Anders sieht es bei Schäden in Höhe von mehreren Zehntausend Euro aus. Daher sollten Sie eine Unterversicherung unbedingt vermeiden. Um eine Unterversicherung beim Hausrat auszuschließen, müssen Sie bei der Berechnung des gesamten Werts Ihres Hab und Guts präzise vorgehen. Das kann zur Herausforderung werden, wenn Sie einen großen Haushalt haben oder wertvolle Erbstücke besitzen. Doch den Aufwand, alles genau zu schätzen, können Sie mit dem Unterversicherungsverzicht umgehen.
Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer die Unterversicherung im Vertrag ausschließt und auf die Überprüfung der Versicherungssumme verzichtet. Im Klartext heißt das: Der Versicherer ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze. So kann der Versicherer einen Schaden einfach und unkompliziert regulieren, weil er den Wert des Hausrats nicht erst ermitteln muss.
Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist, dass Sie die Versicherungssumme pauschal anhand der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ermitteln. Als Faustregel gelten 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Angenommen, Ihre Wohnung ist 100 Quadratmeter groß. Dann liegt die pauschal ermittelte Versicherungssumme bei einem Tarif von 650 Euro pro Quadratmeter bei 65.000 Euro.
Der Unterversicherungsverzicht beim Hausrat ist insbesondere im Falle eines Totalschadens wichtig. Doch auch bei anteiligen Schäden müssen Sie eventuell tief in den Geldbeutel greifen, falls eine Unterversicherung vorliegt. Mit dem Unterversicherungsverzicht vermeiden Sie, dass Sie im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro aus eigener Tasche zahlen müssen, um einen Schaden vollständig zu decken. Folgende Bedingungen stellen die Versicherer, damit ein Unterversicherungsverzicht greift:
Wenn Sie Ihr Haus mit ausgesuchten Designermöbeln oder modernster Technik eingerichtet haben, sollten Sie besonderen Wert auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme legen. Vereinbaren Sie in diesem Fall eine höhere Summe als die pauschal ermittelte. Der Grund: Die Pauschale beruht auf Durchschnittswerten. Die 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter sind für sehr hochwertig eingerichtete Wohnungen zu niedrig angesetzt. Haben Sie eine 100-Quadratmeter-Wohnung, deren Hausrat beispielsweise 100.000 Euro wert ist, versichern Sie auch diese Summe. Ansonsten erhalten Sie bei einem Totalschaden nur den pauschal ermittelten Wert zwischen 65.000 und 75.000 Euro.